Mietentscheid ist ein Bündnis, das ein Bürger*innenbegeheren für mehr geförderten Wohnraum in Frankfurt erwirken will. Zu den öffentlichen Äußerungen vom ABG-Vorsitzenden Junker in der FAZ vom 14.08.2018 zur Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens für bezahlbares Wohnen erklärt das Frankfurter Bündnis Mietentscheid:

„Die Forderungen des Bürger*innenbegehrens für bezahlbares Wohnen in Frankfurt sind rechtlich abgesichert“, erklärt Alexis Passadakis, Sprecher des Bündnisses Mietentscheid und aktiv bei Attac Frankfurt. „Nach der Hessischen Gemeindeordnung haben die Stadtverordnetenversammlung als auch Bürger*innenbegehren bei ‚wichtigen Angelegenheiten‘ der wirtschaftlichen Betriebe einer Gemeinde Entscheidungskompetenz, auch wenn das Alltagsgeschäft ausschließlich dem Gemeindevorstand obliegt. Unsere Forderungen nach mehr gefördertem Wohnraum stellen eine strategische soziale Weichenstellung für die ABG Holding dar und sind damit offensichtlich für ein Bürger*innenbegehren geeignet“, ergänzt Passadakis. „Herr Junker ist an diesem Punkt bedauerlicherweise juristisch schlecht beraten.“ Auch Junkers Vorwurf der Untreue und Unternehmensschädigung weißt das Bündnis scharf zurück: „Die ABG hat im Jahr 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 94,1 Mio Euro erwirtschaftet. Um zügig mehr dringend notwendigen bezahlbaren Wohnraum für die Frankfurterinnen und Frankfurter zu schaffen, möchten wir vom Gewinn der ABG 21,7 Mio einsetzen. Aus diesen Zahlen kann eine mögliche ökonomische Schieflage der ABG nicht herbeigeredet werden“, kommentiert Passadakis. „Das Ziel der ABG muss es sein die Stadtgesellschaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die wirtschaftlichen Spielräume dafür sind vorhanden.“

Zu Junkers Vorwurf, dass mehr geförderter Wohnraum zu einer ‚Ghettobildung‘ führe erklärt Valentin Fuchs vom Bündnis Mietentscheid und aktiv in der Grünen Hochschulgruppe: „68 Prozent der Mieterinnen- und Mieterhaushalte haben in Frankfurt Anspruch auf geförderten Wohnraum. Beispielsweise sind Einzelpersonen mit einem Jahresbrutto-Einkommen von 32.000€ noch anspruchsberechtigt. Dass Junker diese große Personengruppe als potentielle Ghetto-Bevölkerung charakterisiert, geht völlig an den gesellschaftlichen Realitäten vorbei. In dieser Stadt ist die massive Verdrängungsdynamik und die eskalierenden Mieten das Problem. Nicht ein Mehr an gefördertem Wohnraum.“
Fuchs ergänzt: „Angesichts dessen, dass 68 Prozent der Mieterinnen- und Mieterhaushalte in Frankfurt Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, sehen wir eine gesellschaftliche Mehrheit für unsere Ziele in dieser Stadt. Wir wollen eine starke ABG mit sozialer Zielsetzung. Mit dem Bürger*innenbegehren lässt sich das durchsetzen.“

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