Hintergrund und Fakten zum Mietentscheid Frankfurt

Zentrale Hintergrundinfos

1. Was ist eine Sozialwohnung (Förderweg 1)?

  • Bei Sozialwohnungen handelt es sich um normale Wohnungen, die jedoch einer Preis- (5,00 bis 6,50 €/m²) und Belegungsbindung unterliegen. Belegungsbindung bedeutet, dass sie reserviert sind für Haushalte mit niedrigen Jahreseinkommen (ein 3-Personenhaushalt darf z.B. ein bereinigtes Jahreseinkommen von maximal 34.247 € haben). Zudem kann das Wohnungsamt anhand der Kriterien Bedürftigkeit und Dringlichkeit mitentscheiden, an wen die Wohnungen vermietet werden.
  • Die Investor*innen erhalten dafür im Gegenzug eine Förderung von Stadt und Land in Form von zinsgünstigen Darlehen und direkten Zuschüssen. Die zinsgünstigen Darlehen muss der Investor über den Förderzeitraum von meist 20 Jahren zurückzahlen.
  • Sobald der Förderzeitraum von meist 20 Jahren abgelaufen ist, fallen die Wohnungen aus der Bindung. Dadurch werden aus Sozialwohnungen freifinanzierte Wohnungen, die dann zu Marktmieten vermietet werden können.
  • Gab es in den 1990er Jahren in Frankfurt noch 70.000 solcher Sozialwohnungen, so sind es heute nur noch knapp 26.000. 2017 wurden lediglich 134 neue Sozialwohnungen gebaut.
  • Standen 2009 noch 5.500 Haushalte auf der Warteliste beim Wohnungsamt, sind es 2017 schon 9.500 (bzw. 23.000 Menschen)

 

2. Was ist eine geförderte Wohnung im Förderweg 2 (Mittelschichtsprogramm)?

  • Der 2. Förderweg richtet sich an mittlere Einkommensgruppen (ein 3-Personenhaushalt darf z.B. ein Jahreseinkommen von ca. 34.795 Euro bis 49.293 Euro netto haben)
  • Die Miete liegt je nach Einkommen bei 8,50 bis 10,50 Euro pro Quadratmeter.
  • Im Gegensatz zum Förderweg 1 gibt es keine Belegungsbindung. D.h., der Investor kann sich selber seine Mieter*innen aussuchen, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  • Das Mittelschichtprogramm ist ein rein kommunales Förderprogramm

 

3. Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung bzw. auf eine geförderte Wohnung?

  • alle Menschen, die folgende Kriterien erfüllen:
    • bereits in Frankfurt leben oder hier Arbeit/Studium/Ausbildung haben und ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten
    • Deutsche sind oder einen ausreichenden Aufenthaltstitel haben
    • Ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten (Richtwerte, die individuell nach oben oder unten abweichen können!), z.B.:
       Jahresbruttoeinkommen in Euro  1 Erwachsener + 1 Kind  2 Erwachsene + 2 Kinder
       Förderweg 1  ca. 31.300 ,-  ca. 52.100,-
       Förderweg 2 (Mittelschichtsprogramm)  ca. 58.400,-  ca. 84.400,-

    • laut einer Studie des Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt traf dies 2015 auf 68 % aller Mietwohnungshaushalte in Frankfurt zu (49 % im Förderweg 1 plus 19 % im Förderweg 2)

 

4. Was ist die ABG Frankfurt Holding?

  • Unternehmen der Stadt, das Konzernmutter für alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist (z.B. Frankfurt Aufbau AG, WOHNHEIM,…)
  • Hat laut Gesellschaftervertrag einen sozialen Auftrag zur Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung
  • Bestand von 51.616 Wohnungen (2017), dies entspricht ca. 18 % aller Frankfurter Mietwohnungen
  • hat über längere Zeit eine Politik der Anpassung von Mieten an das Marktniveau verfolgt
  • auch deswegen hat die ABG in den vergangenen 5 Jahren knapp 400 Mio. Euro Gewinn erwirtschaftet (2017: 94,3 Mio Euro)
  • die Eigenkapitalquote ist durch die hohen Gewinne von 18,8 % (2001) auf 37,5 % (2017) gestiegen

 

Zu erwartende Bedenken gegen den Mietentscheid

 

    • Eine Quote von 100% geförderter Wohnraum führt zu sozialen Brennpunkten und Ghettos! Wir brauchen eine soziale Durchmischung und dürfen die Fehler der 1970er Jahre nicht wiederholen!
    • 68 % der Miethaushalte in Frankfurt haben Anspruch – nicht bloß wenige einkommensschwache Haushalte (daher besteht keine Gefahr einer Ghettoisierung)
    • Außerdem baut die ABG über die ganze Stadt verteilt Wohnungen; nicht alle an einer Stelle
  1. Muss die ABG nicht auch Wohnungen für wohlhabende und vermögende Einkommensgruppen bauen?
    • das können auch Private leisten und tun dies auch ausreichend
  2. Aber durch den Mietentscheid entsteht ja keine einzige zusätzliche Wohnung!
    • Richtig, Neubau ist ohne Zweifel auch nötig und die Neubauzahlen steigen zum Glück
    • auch der Mietentscheid zielt auf das Problem, dass neugeschaffene Wohnungen für große Teile der Bevölkerung unbezahlbar sind (Kosten in der Regel mind. 12 Euro pro qm Kaltmiete)
    • Neubau allein reicht daher nicht, es braucht im Neubau in großer Zahl geförderte Wohnungen
    • so viel bauen, dass die Mieten wieder sinken, geht leider nicht (Wachstum der Stadt vs. begrenzte Bauflächen). Deswegen braucht es geförderten Neubau
  3. Wie lässt sich das denn überhaupt finanzieren, das ist wirtschaftlich nicht darstellbar!
    • Die jetzigen Mieten sind für ganz viele Haushalte auch wirtschaftlich nicht darstellbar
    • die Kosten lassen sich aus den Gewinnen der ABG finanzieren (Gewinn der letzten Jahre zwischen ca. 60 und 90 Mio Euro!)
    • sowie durch eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer
    • die Gesamtkosten betragen 112,7 Mio Euro pro Jahr: 91 Mio Euro für die 100 %-Quote, 15,6 Mio Euro für Mietenabsenkung (Ziel 2) und 6,1 Mio Euro für günstige Neuvermietung (Ziel 3)
  4. Die ABG braucht doch das Geld für Instandhaltung/Neubau!
    • früher hat die ABG auch nur gefördert gebaut und das ging auch
    • die Gewinne und das Eigenkapital (Quote 37,5, hat sich seit 2001 fast verdoppelt) sind inzwischen riesig, die ABG muss dieses Geld endlich nutzen für eine sozialere Wohnungspolitik
  5. Aber die Gewerbesteuererhöhung schadet doch der Frankfurter Wirtschaft!
    • das betrifft in erster Linie große Kapitalgesellschaften
    • Zuzug weiterer (Groß-)Unternehmen belastet den angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich
  6. Ich wohne nicht bei der ABG – was bringt mir das?
    • der Mietentscheid löst nicht alle Probleme am Wohnungsmarkt – er wird aber eine Signalwirkung für die Politik in Stadt, Land und Bund haben
    • es kann Ihnen selber zukünftig oder Ihren Freunden/Verwandten nützen
  7. Die Forderungen sind rechtswidrig!
    • Damit der Bürgerentscheid erfolgreich wird, haben wir die Forderungen natürlich sorgfältig anwaltlich prüfen lassen und sind von der Rechtmäßigkeit überzeugt
    • wer gute Argumente/Vorschläge hat, braucht nicht als erstes die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen
  8. Das ist doch bloß „linker Populismus“!
    • wer gute Argumente/Vorschläge hat, bräuchte nicht mit der Populismus-Keule um sich hauen
    • die Forderungen stellen die Nöte großer Teile der Frankfurter Bevölkerung in den Mittelpunkt
    • das, was der Mietentscheid fordert, war über Jahrzehnte Politik der ABG

 

Nicht-inhaltliche Nachfragen

 

  1. Wie viele Unterschriften braucht ihr und bis wann? Was passiert dann?
    • 20.000 Unterschriften (um gesetzliche Vorgabe einzuhalten), bis Ende Oktober/Anfang November
  2. Ich bin nicht Deutsche*r – darf ich unterschreiben?
    • alle Menschen, die kommunalwahlberechtigt sind, dürfen unterschreiben
    • hierzu muss die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates vorliegen
  3. Was passiert mit den Unterschriften/meinen Daten?
      • Die Liste wird der Stadt übergeben, die dann überprüfen muss, ob die Angaben stimmen

    Stadt und Mietentscheid müssen sich an alle Datenschutzregelungen halten, da es sonst hohe Geldstrafen geben kann

  4. Kann ich auch eine eigene Liste haben/selber sammeln? Wohin soll ich sie schicken?
    • Ja, jede*r kann sammeln! Listen findet man auf mietentscheid-frankfurt.de, dort stehen auch die auf die ganze Stadt verteilten Sammelpunkte und Adressen zur Zusendung
    • aus rechtlichen Gründen müssen immer die vorgefertigten Listen des Mietentscheids verwendet werden und die Angaben dort dürfen keine Fehler enthalten

Kontakt

Kontakt und Spenden:

 
Kontakt für PRESSEANFRAGEN:
info@mietentscheid-frankfurt.de
 
SPENDENKONTO:
Dieter Fornoni – Mietentscheid Frankfurt
IBAN: DE87 4306 0967 6050 8674 00
GLS Bank
 
 

 

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