Wie HR-Info gestern mitteilte, droht der ABG-Chef Frank Junker, das Bürger*innenbegehren „Mietentscheid Frankfurt“ auf Schadensersatz verklagen. Im Interview bezeichnete er das Vorhaben eines Bürgerentscheids über mehr geförderten Wohnraum als eine „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der ABG“.

Dazu erklärt Valentin Fuchs vom Bündnis Mietentscheid und aktiv in der grünen Hochschulgruppe: „Wir finden es im Sinne eines demokratischen Diskurses bedenklich, dass Herr Junker unser Bürger*innenbegehren als sittenwidrig bezeichnet und eine Schadensersatzklage in den Raum stellt. Direkte Demokratie ist weder ‚sittenwidrig‘ noch ‚illegal‘, sondern ein notwendiges demokratisches Instrument. Nach der Hessischen Gemeindeordnung haben Bürger*innenbegehren bei ‚wichtigen Angelegenheiten‘ der wirtschaftlichen Betriebe einer Gemeinde Entscheidungskompetenz, auch wenn das Alltagsgeschäft ausschließlich dem Gemeindevorstand obliegt. Diese Rechtsauffassung werden wir auch vor einem Verwaltungsgericht verteidigen.“

Alexis Passadakis erläutert vom Bündnis Mietentscheid und aktiv bei Attac:
„Wir sind keine ABG-Gegner, wir sind ABG-Retter! Wir wollen, dass die ABG ein Geschäftsmodell umsetzt, das den Frankfurter*innen bezahlbares Wohnen ermöglicht. Bis Anfang der 90er-Jahre hat die ABG praktisch nur geförderten Wohnraum geschaffen: Genau das ist die Gründungsidee der ABG. Im Übrigen ist unser Finanzierungsvorschlag solide durchgerechnet. Falls ABG-Chef Junker daran tatsächlich Zweifel haben sollte, sehen wir bei ihm eine erhebliche Bringschuld.“