Das Bündnis Mietentscheid Frankfurt kritisiert den Magistrat für die lange Dauer der Erstellung eines Rechtsgültigkeitsgutachtens zu ihrem Bürger*innenbegehren für mehr bezahlbaren Wohnraum. Dies solle so schnell wie möglich öffentlich werden. „Nur so kann ein schnelles Verfahren der direkten Demokratie sicher gestellt werden. Im Moment entsteht der berechtigte Eindruck, dass von Bürger*innen initiierte Verfahren willkürlich auf die lange Bank geschoben werden“, kommentiert Alexis Passadakis vom Bündnis Mietentscheid Frankfurt.
Wie die Frankfurter Rundschau (26.6.2019) berichtete, hat das Rechtsamt der Stadt das Gutachten zur Rechtsgültigkeit des Bürger*innen-Begehrens den Dezernaten bereits Anfang Juni zugeleitet. Vertreter*innen des Mietentscheids wurden weder über diesen Vorgang noch über den Inhalt des Gutachten informiert. Auf Nachfrage des Mietentscheids präzisierte das Rechtsamt nun, dass die Dezernate noch keine ergänzenden Stellungnahmen geliefert hätten und daher erst nach der Sommerpause mit einer Veröffentlichung zu rechnen sei.
Mike Josef wiederholte gegenüber der Frankfurter Rundschau seine Position, dass künftig 50 Prozent geförderter Wohnraum bei Neubauprojekten möglich sein könnte. Momentan sind 30 Prozent im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dazu Lisa Hahn vom Mietentscheid Frankfurt: „Mike Josef will dieses zaghafte Ziel für den nächsten Kommunalwahlkampf positionieren. Mit einer Umsetzung ist dann frühestens ab 2021 zu rechnen. Das ist zu spät. Bis dahin werden weitere tausende Bürger*innen wegen steigenden Mieten aus Frankfurt wegziehen müssen. Außerdem ist es zahlenmäßig völlig unzureichend: Im Jahr 2018 wurden in Frankfurt insgesamt – also von öffentlichen und privaten Bauträgern – nur 65 Sozialwohnungen gebaut. Diese minimale Erhöhung würde also eine geringe zweistellige Zahl an zusätzlichen Sozialwohnungen bedeuten.“
Viele neue Wohnungen entstehen außerhalb neuer Bebauungspläne, deren Mieten würden nicht bezahlbarer. Die Forderungen des Mietentscheids richten sich außer auf den Neubau der stadteigenen Wohnungsgesellschaft ABG auch an deren Bestand. Dort sollen die Mieten für Menschen mit Anrecht auf eine Sozialwohnung gesenkt werden und frei werdende Wohnungen zu den Preisen geförderter Wohnungen neu vergeben werden.
„Wir bleiben dabei: im Neubau muss die ABG als öffentliche Wohnungsgesellschaft zu 100 Prozent geförderte Wohnungen bauen“, so Hahn abschließend.
Bei Nachfragen:
Lisa Hahn: 0176-38553686
Alexis Passadakis: 0170-2684445