Das Bündnis Mietentscheid Frankfurt setzt dem zuständigen Dezernenten für Bau und Immobilien, Jan Schneider, eine Frist das Rechtsgutachten zum Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum zur Magistratssitzung am 17. Januar als Beschlussvorlage einzubringen. Nach dem Verstreichen der Frist wird das Bündnis einen Untätigkeitsklage gegen den Magistrat einreichen. Seit Einreichung der über 25.000 Unterschriften sind fast zwölf Monate vergangen, ohne dass der Magistrat das notwendige und inzwischen intern vorliegende Rechtsgutachten veröffentlicht hat.
„Die direkte Demokratie – denn darum handelt es sich bei einem Bürgerbegehren – wird von CDU, SPD und Grünen mit Füßen getreten“, erklärt Alexis Passadakis, aktiv bei Attac Frankfurt und Vertrauensperson beim Mietentscheid-Bündnis. „Es ist nicht unser Anliegen über den Klageweg das Thema bezahlbares Wohnen in Frankfurt voranzutreiben, aber mit seiner Politik des Aussitzens legt es der Magistrat darauf. Es ist ein demokratiepolitischer Skandal, dass existentielle Themen dieser Stadtgesellschaft gezielt auf dem Verwaltungsweg ausgebremst werden.“
In dem Schreiben an Jan Schneider heißt es im Wortlaut:
„Es ist mithin kein zureichender Grund erkennbar, weswegen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Mietentscheid“ noch nicht entschieden wurde.“
und
„Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird hiermit aufgefordert, in seiner ersten Sitzung im kommenden Jahr, 17. Januar 2020, eine Beschlussvorlage, die sich mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Mietentscheid“ befasst, einzubringen. Diesseits wird entsprechend Mitteilung darüber bis zum 15. Januar 2019 erwartet, anderenfalls ist Erhebung der Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO geboten.“
Passadakis abschließend:
„Es ist schön zu hören, dass bei dem Thema Demokratiezentrum Paulskirche der Magistrat geschwind eine Stabstelle einrichten kann um das Projekt voranzutreiben. Demokratie gehört aber nicht nur ins Museum. Verfahren der direkten Demokratie zu blockieren, wie es der Magistrat versucht, sollte sich in Frankfurt verbieten.“