In der Corona-Krise sind weiterhin Tausende Frankfurterinnen von Kurzarbeit, Einkommensverlusten oder gar Arbeitslosigkeit betroffen. Vielen Frankfurter Mieterinnen flattern zu allem Überfluss aktuell auch noch Mieterhöhungen in den Briefkasten. Zu den Wohnungsunternehmen, die trotz der aktuellen Situation Mieten erhöhen, gehört auch die städtische ABG.

Das Bündnis Mietentscheid Frankfurt nimmt diese Situation zum Anlass, im Rahmen eines Gewinnspiels die dreisteste Mieterhöhung Frankfurts in Corona-Zeiten zu suchen. Frankfurter Mieterinnen können an der Aktion teilnehmen, indem sie ihre Mieterhöhung per E-Mail an info@mietentscheid-frankfurt.de senden oder bei einem der Stadtteilstände des Mietentscheids vorbeibringen. Aktive vom Bündnis Mietentscheid schauen sich die Unterlagen an und überlegen gemeinsam mit demderden betroffenen Mieterinnen, ob eine Miet-Beratung, Veröffentlichung, Protest oder andere Maßnahmen sinnvoll sind. Zu gewinnen gibt es eine einjährige Mitgliedschaft beim Bündnispartner des Mietentscheids, dem Mieter*innenverein Mieter helfen Mietern e.V.!

Zusätzlich zu den digitalen Einsendungen wollen wir die Menschen vor Ort informieren: Der erste Stadtteilstand des Mietentscheids zur Aktion wird am 5. Dezember von 14 bis 16 Uhr in Rödelheim stattfinden (Ecke Lorscher Str./Thudichumstraße). Dort können Mieterinnen nicht nur ihre Mieterhöhungen vorbeibringen, sondern sich auch im Gespräch mit einem Rechtsberater von Mieter helfen Mietern e.V. über mögliche rechtliche Schritte informieren und mehr über den aktuellen Stand des Bürgerinnenbegehrens erfahren. Bei diesem und weiteren Infoständen werden die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie umgesetzt.

Das aus über 45 Mieterinnen-Initiativen, Gewerkschaften und anderen Organisationen bestehende Bündnis Mietentscheid hatte bereits im Januar 2019 insgesamt 25.000 Unterschriften an die Stadt Frankfurt übergeben. Das Bürgerinnenbegehren, dessen Ziele laut einer Umfrage von einer deutlichen Mehrheit der Frankfurter*innen unterstützt wird, würde die städtische ABG auf die Schaffung von bezahlbarem, gefördertem Wohnraum verpflichten.

Seitdem das Bürger*innenbegehren im März 2020 von der Stadtverordnetenversammlung für unzulässig erklärt wurde, klagt der Mietentscheid vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen diese Entscheidung. Das Verfahren dauert an.