• Alle Forderungen des Mietentscheids finden teilweise Eingang in den Koalitionsvertrag
  • Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag müssen in den kommenden 100 Tagen umgesetzt werden
  • Mietentscheid ist juristisch zulässig – jetzt politische Lösung finden

Der kürzlich verabschiedete Koalitionsvertrag zeigt, dass der Mietentscheid und seine Forderungen, die von 25000 Menschen in Frankfurt unterschrieben wurden, Maßstäbe in der Wohnungspolitik für die neue Römer-Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt setzt.

Conny Petzold, Vertrauensperson des Bürger*innenbegehrens, feiert diesen Erfolg: „Alle drei Forderungen des Mietentscheids haben teilweise Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Das ist ein wichtiger Teilerfolg der 25.000 Menschen, die das Bürger*innenbegehren Mietentscheid unterschrieben haben.“ Auch die Verschärfung des Baulandbeschlusses ist ein Schritt in die richtige Richtung, um in Frankfurt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Nun muss die Koalition der wohnungspolitischen Kurskorrektur oberste Priorität einräumen, in dem sie die Vereinbarungen in den nächsten 100 Tagen umsetzt.“ Dennoch zeigt der genaue Blick in den Koalitionsvertrag, dass die Beschlüsse hinter den Forderungen des Mietentscheids zurückbleiben.

 

Mietentscheid

Koalitionsvertrag

Forderung 1

Die ABG Frankfurt Holding schafft im Wohnungsneubau zu 100% geförderten Wohnraum für geringe und mittlere Einkommensschichten

„Bei der ABG scheint es uns […] wirtschaftlich vertretbar, dass wir auf 60 % der neu errichteten Wohnungen im geförderten Sektor hinwirken – mit der Gewichtung 40 % Sozialwohnungen im ersten und 20 % im 2. Förderweg“

Forderung 2

Alle (!) Mieten werden für Sozialwohnungsberechtigte auf maximal 6,50 Euro pro qm abgesenkt.

Nur bei Wohnungen bis zu einer Nettokaltmiete von 8,50 Euro pro qm erfolgt eine Reduktion auf 6,50 Euro pro qm für  Mieter*innen, die ein Einkommen nachweisen, das für eine Sozialwohnung berechtigt

Forderung 3

Frei werdende ABG-Wohnungen werden zu den Preisen des geförderten Wohnungsbaus vermietet (6,50€-10,50€ pro qm kalt).

→ 66 % der freiwerdenden Wohnungen zu Sozialwohnungen, d.h. ca. 1418 zusätzliche Sozialwohnungen jährlich

→ 33 % der freiwerdenden Wohnungen zu Mittelstandswohnungen, d.h. ca. 709 zusätzliche Mittelstandswohnungen jährlich)

Nach unseren Schätzungen werden pro Jahr bei der ABG 2127 Wohnungen frei.

Nur ein Viertel der freiwerdenden Wohnungen sollen in Sozialwohnungen umgewandelt werden (6,50€ pro qm kalt).

→ ca. 520 zusätzliche Sozialwohnungen jährlich

Neue Koalition wagt nicht die Gewinne der ABG anzutasten

Im Koalitionsvertrag wird das Ziel formuliert, jährlich 1000 neue Sozialwohnungen zu schaffen. Diese ambitionierte Vorgabe stellt die neue Koalition aber gleichzeitig unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem städtischen Haushalt indem sie im Koalitionsvertrag festhält, dass etwa die Mietreduktion bei Neuvermietung auf 6,50€ pro qm bei der ABG Holding „jederzeit für das Folgejahr widerrufbar [ist] für den Fall, dass Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.“ Der Finanzierungsvorschlag des Bürger*innenbegehrens Mietentscheid sieht dahingegen eine Finanzierung der Mietabsenkung aus den üppigen Gewinnen der ABG Holding vor.

Mietentscheid ist juristisch zulässig – jetzt politische Lösung finden

Über zwei Jahre nach der Abgabe von 25.000 Unterschriften befindet sich der Mietentscheid  noch immer in einem Rechtsstreit mit der Stadt Frankfurt um die Zulässigkeit des Bürger*innenbegehrens für bezahlbaren Wohnraum, der vonseiten der Stadt mit immer härteren Bandagen geführt wird. Dazu kommentiert Alexis Passadakis, aktiv im Bündnis Mietentscheid Frankfurt: „Die Stadt und die ABG versuchen mit immer neuen Schriftsätzen, das Rechtsverfahren unbegrenzt auszudehnen und damit endlos zu verschleppen. Dabei zeigt der neue Koalitionsvertrag, dass der im Rechtsstreit gegen uns erhobene Vorwurf der Unfinanzierbarkeit haltlos ist. Aus unserer Sicht bietet der Regierungswechsel die Chance, den Konflikt um die Zulässigkeit des Mietentscheids beizulegen. Daher fordern wir die neue Koalition auf, statt einer juristischen endlich eine politische Lösung des Verfahrens anzustreben.“